Für die Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger intra- und intersektoraler Innovationsprojekte stellt das Land im Jahr 2017 rund 1,5 Mio. € und ab dem Jahr 2018 rund 6 Mio. € zur Verfügung.
Ziel ist es, Versorgungsformen zu unterstützen, die mit Hilfe von digitalen Medien eine Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) zum Ziel haben. Dabei kann es sich um die Einführung einer elektronischen Kommunikation und Dokumentation handeln, die die intra- und intersektoralen Schnittstellen im Gesundheitswesen - aber auch die Schnittstellen zu pflegerischen und sozialbetreuerischen Dienstleistungen - überwinden hilft.
Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben können pro Projekt gefördert werden, höchstens jedoch 500.000,- € pro Jahr.
Die Förderanträge sind an das HMSI zu richten und per E-Mail (e-health@hsm.hessen.de) einzureichen.
Anforderungen:
- I.d.R. ist eine Krankenkasse zu beteiligen
- Vorhaben wird in Hessen umgesetzt
- Hinreichendes Potenzial, um dauerhaft in die Regelversorgung nach dem SGB V aufgenommen zu werden
- Der Antragsteller hat plausibel darzulegen, auf welcher vertragsrechtlichen Grundlage nach dem SGB V die beantragte neue Versorgungsform künftig stattfinden soll und wie diese flächendeckend in die Regelversorgung überführt werden kann
- Tragfähiges und ergebnisorientiertes Evaluationskonzept
- einschlägige datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten
- Erfüllung der Voraussetzungen für die Nutzung der Telematik-Infrastruktur nach § 291b Abs. 1b Sätze 3 und 4 SGB V
Ansprechpartner: Christina Gericke
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
+49 611 3219-3617
e-health@hsm.hessen.de
Download:
Basis-Informationen zur Förderung
Broschüre E-Health Initiative Hessen
Weitere Informationen finden Sie beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.