www.ehealth-in-hessen.de

Neuigkeiten

22. Sep 2021

Kelber kontra Kassen

HEALTH-IT. Ein Liebespaar werden sie nicht mehr, der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Krankenkassen. Ulrich Kelber weist die Kostenträger jetzt an, bis zum 1. Januar 2022 bei der elektronischen Patientenakte (ePA) das feingranulare Rechtemanagement umzusetzen – für alle.

 

Die elektronische Patientenakte (ePA) spielt in der realen Versorgung aktuell keine Rolle. Insbesondere seitens der Ärzteschaft herrscht demonstratives Desinteresse, kaum eine Praxis kann oder will mit der ePA etwas anfangen, auch wenn viele Praxis-IT-Systeme die ePA theoretisch seit Juli beherrschen. Solange die Zahl der Versicherten, die eine ePA eingerichtet haben, so übersichtlich ist, wie sie ist, ist der Druck auf die Ärzteschaft auch nicht besonders groß, hier aktiver zu werden – zumal mit der ePA 2.0 ab Anfang 2022 sowieso wieder eine Menge anders wird.

Datenschützer: Feingranulares Rechtemanagement muss auch ohne App gehen

Zumindest auf bundespolitischer Ebene ist die ePA aber weiterhin für die ganz großen Emotionen gut. Jetzt geht der Streit zwischen dem Bundesdatenschutzbeauftragen Ulrich Kelber und den ihm zugeordneten, bundesweit agierenden Krankenkassen in die nächste Runde. Kelber verschickt dieser Tage Anweisungen, wonach die Krankenkassen für die ePA-Nutzung auf mobilen Endgeräten bis Anfang 2022 ein feingranulares Rechtemanagement anbieten müssen. Dieses feingranulare Rechtemanagement ab 2022 ist Teil der ePA 2.0 und Teil der Gesetzgebung, und es taugt deswegen auch nicht für Emotionalität. Kelber hätte es zwar gerne schon bei der ePA 1.0 gesehen. Allerdings hatte er sich damals erst sehr spät zu Wort gemeldet. Da war politisch schon alles entschieden, und es wurde kritisiert, dass er in den Monaten zuvor keine Einwände geäußert hatte.

Bei dem aktuellen Ärger geht es nicht um das feingranulare Rechtemanagement auf den mobilen Endgeräten, sondern um die entsprechenden Angebote für jene Patient:innen, die keine mobilen Endgeräte haben oder nutzen wollen und die ePA entsprechend stationär in Anspruch nehmen. Hier waren ursprünglich Patiententerminals vorgesehen, die zum Beispiel in den Geschäftsstellen von Krankenkassen stehen könnten. Die tauchten dann aber im endgültigen PDSG-Gesetz nicht mehr auf. Stattdessen wurde hier auf die Leistungserbringer:innen hingewiesen, die die Akte gemeinsam mit den Patient:innen befüllen.

Kelber hat schon vor Monaten deutlich gemacht, dass ihm das nicht reicht. Seine Anweisung zielt jetzt darauf ab, dass die Krankenkassen bis Anfang 2023 ein gleichberechtigtes Rechtemanagement auch für jene Patientinnen und Patienten ermöglichen, die keine mobilen Endgeräte nutzen wollen. Dies kann in den Geschäftsräumen der Krankenkassen oder in den Arztpraxen stattfinden, die Patient:innen müssen nur in ähnlicher Weise alleinzuständig agieren können wie bei Nutzung der mobilen Apps.

Eigentlich ein Stellvertreterkrieg?

Wie es jetzt weitergehet, ist offen. Vor der Wahl geht vermutlich gar nichts. Danach könnte die ganze Sache politisch nochmal aufgegriffen werden. „Das ist kein Konflikt zwischen Kassen und BfDI, sondern zwischen allen beteiligten Ministerien und dem BfDI, der auf dem Rücken der Kassen und damit der Versicherten ausgetragen wird. Wem nützt das?“, twitterte Siemens BKK Chefin Gertrud Demmler. Dem widersprach Kelber mit Hinweis darauf, dass die entsprechenden Passagen auch auf Betreiben der Kassen aus dem PDSG verschwunden seien.

Was allerdings nichts daran ändert, dass es sich um ein Bundesgesetz handelt, das von der Bundesregierung unterzeichnet wurde. Inwieweit zusätzliche Verpflichtungen der Krankenkassen aus der europäischen DSGVO erwachsen, ist eine der Fragen, die sich in diesem Kontext rechtlich stellen. Die meisten Beobachter gehen jedenfalls davon aus, dass der Streit von den Krankenkassen im Zweifel vor die Gerichte getragen wird. Barmer-Chef Christoph Straub hatte schon im Sommer angekündigt, dass er sich ein rechtliches Vorgehen gegen eine damals noch hypothetische Kelber-Anweisung vorstellen kann.

 

In Kooperation mit Redaktion E-HEALTH-COM