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Neuigkeiten

23. Mär 2020

Videosprechstunden unbegrenzt möglich

Kassenärztliche Bundesvereinigung hebt Begrenzungen für das 2. Quartal auf
Nach derzeitigen Regelungen darf maximal nur jeder fünfte Patient ausschließlich mittels Videosprechstunde behandelt werden. Auch dürfen nur 20% der Leistungen während einer Videosprechstunde durchgeführt werden.
 
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben diese Begrenzungen zu Fallzahlen und Leistungsmenge nun für das 2. Quartal ausgesetzt. Somit können Ärzte und Psychotherapeuten die Videosprechstunde nun unbegrenzt einsetzen. Es soll erreicht werden, dass Patienten nur in medizinisch dringlichen Fällen die Praxis aufsuchen.
 
Für das restliche 1. Quartal gelten diese Regelungen nicht, da nicht davon ausgegangen wird, dass die 20%-Grenze noch erreicht wird. Bis zum 31. Mai soll dann eine Prüfung erfolgen, ob diese Maßnahmen Verlängert werden.
 
 
Quelle: KBV