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29. Jul 2021

DGTelemed: Effektivere Zulassungswege für das Telemonitoring

Anlässlich des NRW-Kongresses Telemedizin fordert die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin, die Zulassung von Telemonitoring-Verfahren zu vereinfachen. Als Vorbild nennt sie die DiGA-Zulassung.

 

Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) setzt sich für ein effektiveres Zulassungsverfahren beim Telemonitoring ein. Dass dieses bei der Behandlung von chronisch erkrankten Patient:innen gute Dienste leisten kann, ist inzwischen durch Studie erwiesen, so Rainer Beckers, Geschäftsführer der ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH und Mitglied im DGTelemed-Vorstand. Er verweist darauf, dass die Forschung etwa bei der Kontrolle des Krankheitsverlaufs von Asthma-Patient:innen gezeigt hat, dass mittels Telemonitoring eine deutliche Steigerung bei der Compliance erreicht werden kann. Dazu sind beispielsweise Geräte geeignet, die die Dokumentation gemessener Daten in einer App automatisiert, etwa durch ein Peak-Flow-Messgerät mit Bluetooth-Verbindung. So kann die Dokumentation der Daten tagesgenau festgehalten und durch ein telemedizinisches Zentrum überwacht werden. Der Vorteil für die Patient:innen: Bei Abweichungen kann frühzeitig eingegriffen und Verschlechterungstendenzen schneller erkannt werden.


Die Deutsche Atemwegsliga plädiert sogar dafür, die digitalen Hilfsmittel in eine echte telemedizinische Versorgung zu integrieren. Becker sieht jedoch im Telemonitoring keine neue Methode, sondern lediglich einen intelligenteren, patientenorientierteren Prozess. „Es ist keine neue Medizin, es ist eine bessere Medizin, weil sie digitaler ist“, so sein Urteil. Aus diesem Grund sehe die DGTelemed die Zuständigkeit des GBA als nicht gegeben an.


DGTelemed plädiert für Fast-Track-Verfahren

Um das Telemonitoring im Allgemeine voranzubringen, spricht sich Becker für ein Fast-Track-Verfahren wie bei den digitalen Gesundheitsanwendungen aus. In einem Positionspapier hat der DGTelemed dazu entsprechende Vorschläge gemacht. So sollen die zur Verfügung stehenden Monitoring-Methoden analysiert und systematisch in einem Verzeichnis katalogisiert werden. Darüber hinaus sollte erhoben werden, wie die technischen Strukturen auszusehen haben und wie die dazu gehörenden Leitlinien aussehen können. Auch eine Festlegung von Qualitätsstandards sieht das Positionspapier vor sowie eine Vergütung auf Antrag der Hersteller:innen mit begleitenden Studien – so wie es bereits bei den DiGAs gemacht wird.


In Sachen Vergütung schlägt die DGTelemed darüber hinaus die Schaffung sachgerechter und fairer Vergütungsbedingungen, unabhängig von sektoralen Budgets vor. Um die Unabhängigkeit dieser Budgets zu gewährleisten, sei allerdings ein sektorenübergreifendes digitales Versorgungsbudget der GKV notwendig.

„Es kommt darauf an, Telemonitoring auch clever zu organisieren“, mahnt Becker. Aus Sicht des DGTelemed darf es dazu kein Monopol für einen Versorgungssektor geben, vielmehr sollte es dort Telemonitoringzentren geben, wo sie sich anbieten und sie effizient arbeiten können, z.B. an Krankenhäusern. Weiterhin wünscht sich Becker, dass für das Telemonitoring die Unabhängigkeit von industriellen Akteur:innen gewährleistet wird. „Hersteller:innen sollen tun, was sie können, nämlich Devices und Software liefern und die Leistungserbringer:innen sollen das tun, was sie können, nämlich das Telemonitoring. Das Ganze muss in eine interoperable Struktur mit strukturierten Daten in einer Elektronischen Patientenakte erfasst werden“, so seine Forderung.

 

Weitere Informationen unter:
https://dgtelemed.de/de/telemedizin/publikationen/20210624_DGTelemed-Positionspapier_Telemonitoring.pdf

 

In Kooperation mit Redaktion E-HEALTH-COM