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18. Dez 2020

Telematikinfrastruktur-Preview 2021: Auf ein schwieriges Neues!

VERNETZUNG. Das Jahr 2021 wird nicht nur in Sachen Impfen, sondern auch in Sachen Telematikinfrastruktur (TI) ein Schicksalsjahr. Ob medizinische Einrichtungen vor der Bundestagswahl in nennenswertem Umfang KIM- und ePA-Dienste nutzen werden?

 

Halb voll oder halb leer, diese Bierglas-Gretchenfrage stellt sich im Jahr 2021 auch bei der Telematikinfrastruktur. Was soll nicht alles passieren im Jahr eins des dritten Jahrzehnts des 21. Jahrhunderts. Der Start der elektronischen Patienten im Januar! Die flächendeckende Einführung digitaler Kommunikationsdienste für Leistungserbringer! Die elektronischen Rezepte ab der zweiten Jahreshälfte! Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab September! Das Gesundheitsberuferegister!

ePA-Anbindung: Anforderungen sind gewaltig

Aus der Entfernung klingt das alles immens. Der genauere Blick freilich lässt gewisse Zweifel daran zu, ob irgendetwas der genannten Dinge wirklich in relevanter Weise noch vor der Bundestagswahl 2021 ans Laufen kommt. Klar, die Apps für die elektronischen Patientenakten (ePA) werden im Januar kommen, eine erste Zulassung durch die gematik gibt es jetzt. Die Anbindung der Leistungserbringer freilich steht noch in den Sternen.

Gemäß § 341 Absatz 6 SGB V müssen die Kassenärzte bis 30. Juni 2021 nachweisen, dass sie über die für den Zugriff auf die ePA nötigen Komponenten und Dienste verfügen. Danach droht eine pauschale Kürzung vertragsärztlicher Leistungen um ein Prozent, wobei das BMG die Frist verlängern darf. Eine Verlängerung würde die flächendeckende ePA-Anbindung allerdings de facto auf die Zeit nach der Wahl verschieben und wäre entsprechend politisch unerfreulich. Nötig werden könnte sie dennoch, denn die Anforderungen an die PVS-Hersteller, die im Implementierungsleitfaden der gematik niedergelegt sind, sind gewaltig.

Kommt KIM, und wenn ja wie viele?

Nun ist die ePA nicht die einzige TI-Baustelle mit Bezug zur Praxis-IT. Der E-Mail-Dienst „Kommunikation im Gesundheitswesen“ (KIM) kommt derzeit auch nur mittelschnell voran. Wir erinnern uns: Ursprünglich sollten mal alle eAU-Bescheinigungen ab Januar 2021 über KIM laufen. Stand im Moment gibt es aber weiterhin nur einen einzigen zugelassenen KIM-Dienst, diesen immerhin seit August 2020, mit bisher aber sehr überschaubarer Nutzerzahl.

 

In Kooperation mit Redaktion E-HEALTH-COM

Weitere Informationen:

Implementierungsleitfaden Primärsysteme ePA
https://www.vesta-gematik.de/standard/formhandler/324/gemILF_PS_ePA_V1_1_0.pdf