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Neuigkeiten

01. Dez 2020

Weichenstellungen beim E-Rezept

 

VERNETZUNG. Die gematik hat wichtige Aufträge im Zusammenhang mit dem E-Rezept vergeben und erntet nicht nur Begeisterung. Gleichzeitig verteidigt sie ihre Architekturentscheidungen.

Plusminus eine halbe Milliarde Arzneimittelrezepte produziert das deutsche Gesundheitswesen pro Jahr. Die müssen, wenn die Digitalisierung der Arzneimittelrezepte ab 2022 verpflichtend – bzw. ab Mitte 2021 schrittweise möglich – wird, über einen zentralen Fachdienst der Telematikinfrastruktur verwaltet werden. Entwicklung und Betrieb dieses Fachdiensts hat die gematik nach einer Ausschreibung jetzt vergeben, und zwar an ein Konsortium unter der Führung der IBM Deutschland GmbH. IBM wird konkret verantwortlich sein für „Bereitstellung von Entwicklungsleistungen, Rechenzentrum-Infrastruktur, System-Hardware und Software im Rahmen der Einführung des E-Rezepts“.

Das zweite E-Rezept-Los, das den Bau des Identity-Providers für die Identitätsservices beim E-Rezept beinhaltet, hat die gematik ebenfalls vergeben, und zwar an das österreichische Unternehmen RISE, das auch schon bei der elektronischen Patientenakte sowie bei den Konnektoren mit am Zug ist. Die beiden Lose waren aus Datenschutzgründen getrennt worden. Die dritte Komponente, die App für das E-Rezept, wurde nicht ausgeschrieben. Sie wird von der gematik selbst entwickelt.

Diskussionen gibt es weiterhin um den Architekturentwurf der gematik zum E-Rezept, der keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorsieht. Im Gespräch mit der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ) hat gematik Sicherheits-Chef Holm Diening diese Entscheidung verteidigt. Die konzipierte, vertrauenswürdige Ausführungsumgebung werde ein gleiches Datenschutzniveau gewährleisten wie die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Es werde ausgeschlossen, dass der Betreiber des Fachdiensts auf Patienten- und Verordnungsdaten zugreifen könne: „Wie wir das erreichen, werden wir als Quellcode offenlegen“, so Diening zur DAZ.

Der Verzicht auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sei nötig, damit das E-Rezept mehr leisten könne als ein digitalisiertes Mutter-16-Formular. Dazu müsse das E-Rezept auf bestimmte Eigenschaften hin überprüft werden können, etwa auf syntaktische Korrektheit oder darauf, ob es von einer Apotheke bereits abgerufen wurde bzw. ob es storniert oder ersetzt werden muss. Diese Anforderungen schlössen eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aus, so Diening.

 

Weitere Informationen:

Braucht das E-Rezept eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung? (Deutsche Apotheker Zeitung) https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/11/20/braucht-das-e-rezept-eine-ende-zu-ende-verschluesselung

 

In Kooperation mit Redaktion E-HEALTH-COM