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02. Nov 2020

Digitalisierungsgesetz die Nächste

Das Bundesgesundheitsministerium bleibt sich treu: Ein weiteres Digitalisierungsgesetz soll noch vor der Wahl kommen. Die Eckpunkte sind schon da.

Warum noch ein Digitalisierungsgesetz? Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter Digitalisierung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte darauf beim Europäischen Gesundheitskongress in München eine Antwort, die er in Varianten seit Amtsantritt bei vielen Gelegenheiten gegeben hat: „Wir haben nicht die Zeit, zu warten.“ Wenn das deutsche Gesundheitssystem Fortschritt nicht selbst gestalte, dann werde ihm der Fortschritt von außen übergestülpt.

In Sachen „selbst gestalten“ gibt es jetzt seit einer Woche die Eckpunkte des so genannten Digitalisierungsgesetzes. Sie sind, wie bei solchen Eckpunkten üblich, mehr ein Polit-Teaser als eine detaillierte Vorschau, aber natürlich trotzdem spannend. Insgesamt zwölf Punkte werden genannt, hier sind die wichtigsten:

  • Telemedizin: Die Abrechenbarkeit der Videosprechstunde soll dahingehend ausgebaut werden, dass telemedizinische Leistungen in der sprechstundenfreien Zeit anteilig auf die Praxiszeiten anrechenbar sind. Außerdem sollen Heilmittelerbringer und Hebammen ebenfalls Videosprechstunden anbieten dürfen und vergütet bekommen.
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Hier wird auf die Stase bei den Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Herstellerverbänden reagiert. Das BMG soll das Recht erhalten, für die Festlegung gruppenspezifischer Höchstbeträge Fristen zu setzen. Die Erprobungszeit soll flexibilisiert werden, eine Pflicht zur Dokumentation von Veränderungen an der DiGA soll kommen und das BfArM soll weiter – wie? – gestärkt werden.
  • Nachwuchs: Mit der Digitalen Pflegeanwendung (DiPA) bekommt die DiGA ein Schwesterchen, das durch die Soziale Pflegeversicherung finanziert werden soll.
  • In Sachen Telematikinfrastruktur wird in den Eckpunkten der International Patient Summary explizit erwähnt. Viel mehr lässt sich bisher noch nicht daraus ablesen, außer dass die grenzüberschreitende Versorgung „gestärkt“ werden soll. Die ITsoll außerdem weiterentwickelt werden in Richtung Hilfsmittelerbringer und in Richtung private Krankenversicherung.
  • Spannend: Das Eckpunktepapier will die Ablösung aller kartenbasierter IT-Anwendungen vorantreiben. Das gelte für die elektronischen Notfalldaten, den eMedikationsplan (eMP), dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) und die Organspendeerklärung. Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) soll künftig nur noch die Krankenversichertennummer gespeichert werden. Der eMP soll ab 2023 durch einen eMP in der elektronischen Patientenakteabgelöst werden. Und ebenfalls ab 2023 soll der Notfalldatensatz durch eine Patientenkurzakte abgelöst werden. Es ist anzunehmen, dass es hier zumindest eine Kontaktstelle zum International Patient Summary geben wird, auch wenn das so nicht explizit gesagt wird.
  • Der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) soll zu einem Multi-Channel-KIM-munikator weiterentwickelt werden. Ab 2023 soll ein Messaging-Dienst dazu kommen, und ab 2024 dann auch ein sicherer Videokommunikationsdienst. Mit dem Dienst ist es für Praxen zukünftig möglich, medizinische Dokumente elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) zu versenden und zu empfangen.
  • Noch mehr Weiterentwicklung: Aus dem VESTA-Verzeichnis, welches daszentrale Verzeichnis für technische und semantische Standards im deutschen Gesundheitswesen.ist, soll eine Wissensmanagement-Plattform werden. Auch hier gibt es noch keine Details.
  • Die gematik soll mehr Geld erhalten. Sie soll Betriebsverantwortung übernehmen dürfen, das elektronische Labordaten-Meldesystem DEMIS des RKIs übernehmen, ab 1. Januar 2023 einen (vermutlich softwarebasierten) Zukunftskonnektor bauen und künftig Hersteller statt Produkte zulassen.

In Kooperation mit Redaktion E-HEALTH-COM