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Neuigkeiten

06. Feb 2019

EU-Kommission möchte Bürgern den sicheren grenzüberschreitenden Zugang zu Gesundheitsdaten erleichtern

Kommission legt Empfehlungen für elektronische Patientenakten vor

(europa.eu) Die Kommission legt heute eine Reihe von Empfehlungen für die Schaffung eines sicheren Systems vor, das den Bürgern den Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten in allen Mitgliedstaaten ermöglicht.

Derzeit unterscheiden sich die Möglichkeiten der europäischen Bürger, in der gesamten EU auf ihre elektronischen Patientenakten zuzugreifen, stark von Land zu Land. Einige von ihnen können einen Teil ihrer elektronischen Patientenakten auf nationaler oder grenzüberschreitender Ebene abrufen; viele andere haben jedoch nur einen begrenzten digitalen oder gar keinen Zugang. Aus diesem Grund gibt die Kommission heute Empfehlungen ab, die den grenzüberschreitenden Zugang in sicherer Weise und in voller Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung erleichtern werden.

Andrus Ansip‚ Vizepräsident mit Zuständigkeit für den digitalen Binnenmarkt, erklärte: „Die Menschen möchten einen sicheren und vollständigen Online-Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten, unabhängig davon, wo sie sich befinden. Angehörige der Gesundheitsberufe benötigen zuverlässige Gesundheitsdaten, um besser fundiert und schneller behandeln zu können. Unsere Gesundheitssysteme brauchen die besten Ressourcen für die optimale personalisierte Versorgung. Gemeinsam müssen wir den sicheren Austausch elektronischer Patientenakten in der gesamten EU beschleunigen und weiterentwickeln. Dies wird das Leben der Bürgerinnen und Bürger verbessern und Innovatoren dabei unterstützen, die nächste Generation digitaler Lösungen und medizinischer Behandlungen zu entwickeln.“

EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis‚ EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, fügte hinzu: „Wie viele von uns haben sich auf Reisen oder beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat schon gewünscht, auf unsere eigenen medizinischen Daten zugreifen und sie an den Arzt vor Ort weitergeben zu können? Darüber hinaus hat die Möglichkeit zur sicheren Weitergabe medizinischer Informationen an Ärzte im Ausland nicht nur das Potenzial, die Qualität unserer Gesundheitsversorgung wesentlich zu verbessern, sondern kann sich außerdem positiv auf die Gesundheitsbudgets auswirken. Es ist weniger wahrscheinlich, dass teure medizinische Untersuchungen, wie bildgebende Verfahren oder Laboranalysen, wiederholt werden müssten.“

Die für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige EU-Kommissarin Mariya Gabriel ergänzte: „Im Rahmen unserer Bemühungen um Zugang zu sicheren und hochwertigen digitalen Diensten für die Bürger der EU wird die heutige Initiative Patienten dabei helfen, überall in der EU eine Behandlung zu erhalten, auch in Notlagen. Der vorgeschlagene EU-Rahmen für einen elektronischen Austausch von Patientenakten wird Ärzte und andere Angehörige medizinischer Berufe in die Lage versetzen, die Bürger effizienter und wirksamer zu unterstützen.“

Die Mitgliedstaaten haben bereits begonnen, einige Teile der elektronischen Patientenakten grenzüberschreitend zugänglich und austauschbar zu machen. Seit dem 21. Januar 2019 können finnische Bürger in Estland Arzneimittel unter Verwendung elektronischer Verschreibungen kaufen, und luxemburgische Ärzte werden bald auf Patientenkurzakten tschechischer Patienten zugreifen können.

In den heutigen Empfehlungen wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten diese Arbeit auf drei neue Bereiche der Patientenakte ausweiten, nämlich Laboruntersuchungen, Krankenhausentlassungsberichte sowie medizinische Bildgebung und diesbezügliche Berichte. Parallel dazu ebnet die Initiative den Weg für die Entwicklung der technischen Spezifikationen, die in jedem einzelnen Fall für den Austausch von Patientenakten verwendet werden sollten.

Somit kann der Zugang zu vollständigen persönlichen Patientenakten in der gesamten EU den europäischen Bürgern enorme Vorteile bringen, darunter Folgendes:
  • Im Falle eines Unfalls auf Reisen in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben die Ärzte sofortigen Zugriff auf Informationen über den Patienten (z. B. Einzelheiten über chronische Erkrankungen, Allergien gegen bestimmte Arzneimittel oder entsprechende Unverträglichkeiten). Dies kann es ihnen erheblich erleichtern, rechtzeitig die wirksamste Behandlung zu gewährleisten.
  • Die Qualität der gesundheitlichen Versorgung der Bürger, die sich innerhalb der EU bewegen, wird gesteigert und ihre Kontinuität sichergestellt.
  • Die medizinische Forschung im Hinblick auf große Herausforderungen im Gesundheitsbereich wie chronische oder neurodegenerative Erkrankungen wird gefördert, indem Daten leichter gemeinsam genutzt werden können. Dies bedarf der Zustimmung des Bürgers und sollte sinnvoll und unter vollständiger Einhaltung der europäischen Datenschutzbestimmungen erfolgen.
  • Die Effizienz und Tragfähigkeit der Gesundheitssysteme wird unterstützt, z. B. durch die gemeinsame Nutzung aktueller Labor- oder Röntgenuntersuchungen eines Patienten. Dadurch muss ein Krankenhaus in einem anderen Mitgliedstaat keine ähnlichen Tests wiederholen und spart somit Zeit und Kosten.

Die nächsten Schritte

Zur Weiterentwicklung dieses Informationsaustauschs wird ein gemeinsamer Koordinierungsprozess zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten eingerichtet. Dies wird ermöglichen, dass Interessenträger wie Vertreter der Industrie, Angehörige der Gesundheitsberufe und Patientenvertreter auf EU- und nationaler Ebene Beiträge und Input liefern.

Der gemeinsame Koordinierungsprozess stellt sicher, dass alle einschlägigen Parteien in den Prozess zur Entwicklung des europäischen Austauschformats für elektronische Patientenakten (European Electronic Health Records, EHR) eingebunden sind. Die Mitgliedstaaten werden im Rahmen des Netzes für elektronische Gesundheitsdienste praktische Leitlinien für die Umsetzung und Überwachung seiner Fortschritte festlegen.


Hintergrund

In der im April 2018 angenommenen Mitteilung über die Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt wurden drei Aktionsbereiche festgelegt:

(1) sicherer Zugang der Bürger zu Gesundheitsdaten und sicherer grenzüberschreitender Austausch dieser Daten;

(2) bessere Daten für die Förderung der Forschung, die Prävention von Krankheiten und eine personalisierte Gesundheitsversorgung und Pflege;

(3) digitale Hilfsmittel für eine aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und eine patientenorientierte Pflege.

Neben Finnland, Estland, Luxemburg und der Tschechischen Republik werden 18 Länder voraussichtlich bis Ende 2021 beginnen, Patientenkurzakten und elektronische Verschreibungen auszutauschen. Viele Mitgliedstaaten arbeiten im Rahmen des Telekommunikationsprogramms der Fazilität „Connecting Europe“ bereits an einer digitalen eHealth-Diensteinfrastruktur, die sich in das Netz für elektronische Gesundheitsdienste eingliedert.

Die Empfehlung unterstützt die Mitgliedstaaten dabei, diese Austauschbemühungen weiter voranzutreiben. Sie baut auf der gemeinsamen Nutzung von Patientenkurzakten und elektronischen Verschreibungen/Verabreichungen auf und schlägt in einer ersten Phase Spezifikationen für neue Anwendungsfälle wie Laborergebnisse, medizinische Bildgebungsverfahren und diesbezügliche Berichte sowie Krankenhausentlassungsberichte vor. In der Empfehlung wird betont, dass der Übergang zu interoperablen elektronischen Patientenakten in der EU mit der Gewährleistung von Datenschutz und -sicherheit im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und der vollständigen Einhaltung des Rechtsrahmens für die Cybersicherheit einhergehen sollte.

Im Zusammenhang mit dieser EU-Maßnahme wird auch der Durchführungsbeschluss mit Vorschriften für die Errichtung, die Verwaltung und die Funktionsweise des Gesundheitstelematiknetzes der maßgeblichen nationalen Behörden (2011/890/EU) überarbeitet. Mit dem Beschluss wird die Funktionsweise des Netzes für elektronische Gesundheitsdienste verdeutlicht, insbesondere im Zusammenhang mit der digitalen eHealth-Diensteinfrastruktur. Der Zeitraum für Feedback endete heute. Die Kommission wird nun die Beiträge der Interessenträger verarbeiten und die Ergebnisse in den kommenden Monaten vorstellen.


Weitere Informationen


Quelle und weitere Informationen:
Europäische Kommission

Datum


06. Februar 2019
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