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Neuigkeiten

28. Sep 2018

Antragstellung zur Aufnahme in bundesweites Telemedizinportal jetzt möglich

Das Informationsportal "vesta" nimmt ab sofort neue telemedizinische Anwendungen auf.

(gematik.de) Basierend auf dem vormaligen Deutschen Telemedizinportal sind in dem vesta- Informationsportal bundesweite Telemedizin-Projekte und elektronische Anwendungen der E-Health-Branche aufgeführt, wie zum Beispiel Apps, Software-Lösungen, Wearables und medizintechnische Geräte oder Kommunikationsplattformen.

Das Verzeichnis ist seit Juni 2018 unter www.informationsportal.vesta-gematik.de einsehbar. Jetzt kann jeder Anbieter den Aufnahmeantrag für das Informationsportal stellen – unabhängig vom Projektstatus, oder ob die Anwendung bereits etabliert ist.

Betreiber telemedizinischer Projekte und Anbieter elektronischer Anwendungen sind gesetzlich dazu verpflichtet (§ 291e Absatz 11 Satz 4 SGB V), eine Aufnahme in das Informationsportal zu beantragen – wenn sie aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden.

Das vesta-Informationsportal ist neben vesta-Standards der zweite Bestandteil des Interoperabilitätsverzeichnisses der gematik. Der zugrunde liegende gesetzliche Auftrag an die gematik ist im § 291e SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) festgeschrieben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, um einen Aufnahmeantrag stellen zu können, regelt die Geschäfts- und Verfahrensordnung.

 

Quelle:
gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH

Datum


28. September 2018
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