Bundeskabinett verabschiedet Entwurf für ein "Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)"
Der Entwurf enthält auch Eckpunkte zum Thema E-Health.
Der Kabinettsentwurf der Bundesregierung enthält gegenüber dem Referentenentwurf einige Neuregelungen. Das gilt aber nicht für den E-Health-Bereich. Die wesentlichen Inhalte, die das Thema E-Health betreffen, waren schon im Referentenentwurf enthalten.
Was wurde zum Thema E-Health beschlossen?
Die wesentlichen Eckpunkte aus Sicht des Deutschen Ärzteblattes finden Sie hier.
Es ist geplant, dass das Gesetz im Frühjahr 2019 in Kraft tritt.
Weitere Informationen:
> "Gesetzentwurf der Bundesregierung für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG)"
> Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 26.09.2018, siehe auch:
Informationsseite des BMG
Quelle:
Deutsches Ärzteblatt
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